Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leadradar und Monitoring Radar · Fluxaro Software GmbH · Version 1.0, Stand 26. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fluxaro Software GmbH, Neudorfstrasse 35, 8820 Wädenswil (UID CHE-468.951.790, «Fluxaro») und ihren Kunden über die Nutzung der Software-Dienste Leadradar und Monitoring Radar sowie damit verbundene Zusatzleistungen.
1.2Die Dienste richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Organisationen und selbständig Erwerbende für ihre geschäftliche Tätigkeit, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
1.3Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder Bestellformulars von Fluxaro in Textform (z. B. E-Mail) oder durch die Freischaltung des Kundenkontos zustande. Massgebend sind in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen in Textform, das Angebot bzw. Bestellformular, die Preisliste auf leadradar.fluxaro.ch/preise, diese AGB.
1.4Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Fluxaro ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungen
2.1Leadradar wertet täglich öffentliche Publikationen des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) und Daten aus Zefix aus, filtert sie nach dem vereinbarten Zielprofil (Segmente, Kantone, Kaufsignale), ergänzt sie um öffentlich zugängliche Angaben (z. B. Website, Kontaktdaten) und bewertet sie automatisch mit einem Score. Die Ergebnisse stehen in der Plattform mit CRM-Funktionen (Aufgaben, Notizen, Zuweisung) bereit.
2.2Monitoring Radar gleicht die vom Kunden hinterlegten Firmen und Personen täglich mit den SHAB-Publikationen ab und meldet Treffer als Aufgabe, per E-Mail oder per Webhook/API.
2.3Zusatzleistungen wie Briefdruck und -versand, E-Mail-Entwürfe und E-Mail-Folgen werden gemäss Paket bzw. Preisliste erbracht. Beim E-Mail-Versand über das eigene Postfach des Kunden ist der Kunde Absender.
2.4Umfang und Funktionen ergeben sich aus dem gewählten Paket und der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf leadradar.fluxaro.ch. Fluxaro erbringt die Leistungen sorgfältig nach dem Stand der Technik; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine Anzahl Leads oder Abschlüsse) ist nicht geschuldet. Angaben wie «typisch 30–300 Treffer pro Monat» sind Erfahrungswerte und hängen vom Zielprofil und vom Publikationsaufkommen ab.
3. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
3.1Fluxaro strebt eine hohe Verfügbarkeit an, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu (kein Service Level Agreement, sofern nicht in Textform anders vereinbart). Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeiten durchgeführt und, wenn absehbar, angekündigt.
3.2Die Dienste hängen von Drittquellen ab (insbesondere SHAB, Zefix, Suchdienste, Kartendienste, KI-Anbieter). Ausfälle, Verzögerungen oder Änderungen dieser Quellen liegen nicht im Einflussbereich von Fluxaro.
3.3Fluxaro darf die Dienste weiterentwickeln und anpassen. Wird eine wesentliche Funktion des gebuchten Pakets eingeschränkt oder entfernt, informiert Fluxaro mindestens 30 Tage im Voraus; der Kunde kann den Vertrag dann auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
4. Pflichten des Kunden
4.1Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge nur an eigene Mitarbeitende und informiert Fluxaro unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Er ist für Handlungen über seine Zugänge verantwortlich.
4.2Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm hochgeladenen Daten (z. B. Kunden- und Personenlisten) rechtmässig erhoben wurden und an Fluxaro übermittelt werden dürfen.
4.3Für die Ansprache von Leads (Brief, Anruf, E-Mail, persönlicher Kontakt) ist allein der Kunde verantwortlich. Er hält insbesondere ein:
- das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), namentlich Art. 3 Abs. 1 lit. o (E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung oder gegenüber eigenen Kunden für ähnliche eigene Leistungen, mit korrektem Absender und kostenloser Abmeldemöglichkeit) sowie lit. u bis w (kein Werbeanruf bei Nummern mit Sterneintrag oder ohne Verzeichniseintrag, Anzeige einer eingetragenen Rufnummer);
- das Datenschutzgesetz (DSG) gegenüber natürlichen Personen (z. B. Inhaberinnen von Einzelunternehmen, Geschäftsführer), insbesondere die Information über die Herkunft der Daten und die sofortige Beachtung eines Widerspruchs;
- die Grundsätze der Schweizerischen Lauterkeitskommission und eine eigene Sperrliste.
4.4Hilfsmittel der Plattform (z. B. Abmeldelink in E-Mail-Folgen, Kontaktsperrliste) unterstützen den Kunden, ersetzen aber nicht seine eigene Prüfung.
4.5Der Kunde nutzt die Dienste nicht missbräuchlich, insbesondere nicht für automatisierte Massenabfragen, zum Auslesen der Datenbank (Scraping) oder zum Umgehen technischer Schutzmassnahmen.
4.6Der Kunde stellt Fluxaro von Ansprüchen Dritter und von Kosten (einschliesslich Bussen und angemessener Anwaltskosten) frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.
5. Preise und Zahlung
5.1Es gelten die Preise des Angebots bzw. der Preisliste auf leadradar.fluxaro.ch/preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Ist oder wird Fluxaro mehrwertsteuerpflichtig, wird die Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz zusätzlich verrechnet.
5.2Die Einrichtungsgebühr ist einmalig bei Vertragsbeginn fällig, die Monatsgebühr jeweils monatlich im Voraus. Nutzungsabhängige Leistungen (z. B. Briefversand pro Brief) werden monatlich nachträglich verrechnet. Rechnungen werden per E-Mail zugestellt und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
5.3Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug; geschuldet ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Bleibt eine Rechnung nach Mahnung und einer Nachfrist von 10 Tagen unbezahlt, darf Fluxaro den Zugang sperren; die Gebühren bleiben geschuldet.
5.4Fluxaro kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens 30 Tagen in Textform auf den Beginn einer folgenden Abrechnungsperiode anpassen. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der neuen Preise kündigen.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und hat keine Mindestlaufzeit. Beide Parteien können ihn jederzeit auf das Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform (z. B. E-Mail an info@fluxaro.ch).
6.2Die Einrichtungsgebühr vergütet die erbrachte Einrichtung (Konfiguration von Zielprofil, Segmenten und Vorlagen) und wird bei einer Kündigung nicht zurückerstattet. Hat Fluxaro die Einrichtung noch nicht erbracht, wird der nicht erbrachte Teil zurückerstattet.
6.3Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, namentlich bei schwerwiegender Verletzung der Pflichten nach Ziffer 4 oder bei Zahlungsverzug trotz Mahnung.
7. Datenschutz und Rollen
7.1Fluxaro bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und — soweit anwendbar — der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf leadradar.fluxaro.ch/datenschutz.
7.2Für die Beschaffung, Aufbereitung und Bereitstellung der Lead-Daten aus öffentlichen Registern und öffentlich zugänglichen Quellen ist Fluxaro Verantwortliche. Mit der Bereitstellung an den Kunden wird dieser für seine weitere Verwendung (insbesondere die Ansprache) selbst Verantwortlicher.
7.3Für die Daten, die der Kunde selbst in die Plattform einbringt oder dort erzeugt (z. B. Kunden- und Personenlisten in Monitoring Radar, Notizen, Aufgaben, Zuweisungen, E-Mail-Entwürfe und -Folgen, Daten für den Briefversand), ist der Kunde Verantwortlicher und Fluxaro Auftragsbearbeiterin. Dafür gilt Ziffer 8.
8. Auftragsbearbeitung (Art. 9 DSG)
8.1Fluxaro bearbeitet die Kundendaten nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und nach den Weisungen des Kunden, die sich aus dem Vertrag und den Einstellungen in der Plattform ergeben. Fluxaro verwendet die Kundendaten nicht für eigene Zwecke und nicht zum Training von KI-Modellen.
8.2Fluxaro trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit (Art. 8 DSG), namentlich verschlüsselte Übertragung, Verschlüsselung besonders schützenswerter Zugangsdaten, rollenbasierte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen und Änderungen, Zwei-Faktor-Anmeldung sowie tägliche Sicherungskopien.
8.3Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsbearbeiter einzusetzen. Die aktuelle Liste mit Land steht in der Datenschutzerklärung. Fluxaro informiert den Kunden vorgängig über neue Unterauftragsbearbeiter; widerspricht der Kunde aus wichtigem Grund, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt des Einsatzes kündigen. Fluxaro verpflichtet Unterauftragsbearbeiter auf gleichwertige Datenschutzpflichten.
8.4Die Daten werden in der Europäischen Union gespeichert (Hetzner, Deutschland und Finnland; Staaten mit angemessenem Datenschutz gemäss Anhang 1 DSV). Eine Bekanntgabe in Staaten ohne angemessenen Datenschutz (z. B. USA bei KI-Diensten) erfolgt nur mit geeigneten Garantien, insbesondere Zertifizierung unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework oder von der Schweiz anerkannten Standardvertragsklauseln.
8.5Fluxaro meldet dem Kunden Verletzungen der Datensicherheit, welche die Kundendaten betreffen, so rasch als möglich und unterstützt ihn bei Meldungen an den EDÖB, bei Auskunfts- und Löschbegehren betroffener Personen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit dies für Fluxaro zumutbar ist.
8.6Der Kunde kann die Einhaltung dieser Ziffer durch geeignete Nachweise prüfen lassen; Kontrollen vor Ort erfolgen nach Absprache, während der Geschäftszeiten und auf Kosten des Kunden.
8.7Nach Vertragsende gilt Ziffer 13 für Rückgabe und Löschung.
9. Registerdaten und automatisch erstellte Inhalte
9.1Die Registerdaten stammen aus dem SHAB und aus Zefix. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation bzw. der beglaubigte Handelsregisterauszug. Fluxaro übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Registerdaten und der ergänzten Angaben aus öffentlichen Quellen.
9.2Scores, Begründungen, Zusammenfassungen, Briefings, Übersetzungen und Textentwürfe werden automatisch, teilweise mit Hilfe von KI, erstellt. Sie können unvollständig oder falsch sein und sind keine Entscheidungen. Der Kunde prüft sie vor jeder Verwendung.
10. Nutzungsrechte
10.1Software, Datenbank und Inhalte der Plattform bleiben im Eigentum von Fluxaro bzw. ihrer Lizenzgeber. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Dienste und die bereitgestellten Leads für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
10.2Der Kunde darf die bereitgestellten Leads nicht an Dritte verkaufen, vermieten oder als Datenbestand weitergeben. Exporte für den eigenen Gebrauch (z. B. in das eigene CRM) sind erlaubt.
10.3Die vom Kunden eingebrachten Daten bleiben beim Kunden.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1Fluxaro haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden. Zwingende gesetzliche Haftungen (z. B. nach Produktehaftpflichtgesetz) bleiben vorbehalten.
11.2Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von Fluxaro, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; jedenfalls ist sie pro Kalenderjahr auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
11.3Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Datenverlust (soweit der Kunde die Exportmöglichkeiten nicht genutzt hat) sowie für Schäden, Bussen und Ansprüche Dritter aus der Ansprache von Leads durch den Kunden.
11.4Die Haftung für Hilfspersonen (z. B. Hosting-, KI- und Druckdienstleister) ist im gesetzlich zulässigen Umfang (Art. 101 Abs. 2 OR) ausgeschlossen.
12. Geheimhaltung
12.1Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt bis drei Jahre nach Vertragsende; für Personendaten und Geschäftsgeheimnisse unbefristet.
13. Vertragsende, Rückgabe und Löschung
13.1Der Kunde kann seine Daten bis 30 Tage nach Vertragsende exportieren bzw. von Fluxaro in einem gängigen Format (z. B. CSV) anfordern. Danach löscht Fluxaro die Kundendaten in den aktiven Systemen.
13.2Sicherungskopien werden im regulären Rotationszyklus überschrieben, spätestens nach 13 Monaten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungen und Buchungsbelege) bleiben vorbehalten.
14. Änderungen dieser AGB
14.1Fluxaro kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht und kündigt er nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Wesentliche Änderungen zu Lasten des Kunden lässt Fluxaro ausdrücklich bestätigen.
15. Schlussbestimmungen
15.1Mitteilungen erfolgen in Textform (E-Mail genügt). Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
15.2Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Rest gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.3Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
15.4Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Wädenswil (Bezirk Horgen, Kanton Zürich). Fluxaro kann den Kunden auch an seinem Sitz belangen. Zwingende Zuständigkeiten, insbesondere des Handelsgerichts des Kantons Zürich, bleiben vorbehalten.
Fragen zu diesen AGB: info@fluxaro.ch. Siehe auch Datenschutzerklärung und Impressum.